Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 17.06.2012)

Die Heidebuam GbR ist Veranstalter des Loccumer Oktoberfestes und auch Aussteller der Tickets. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der Heidebuam GbR zustande.

Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur Heidebuam GbR ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu gelten bei den jeweiligen Vorverkaufsstellen deren Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.

1. Vorverkauf

Vertragsabschluss, Stornierung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld „Bestellen" angeklickt hat. Der Kunde erhält eine Reservierungsbestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung. Erst mit Bezahlung des Gesamt-Bruttobetrages per Banküberweisung oder Barzahlung und der anschließenden Übersendung einer Buchungsbestätigung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Heidebuam GbR zustande. Anzahlungen sind nicht ausreichend. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns vor, reservierte Karten und/oder Tische bzw. Einzelplätze anderweitig zu vergeben.

Die Heidebuam GbR ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Reservierungs-bestätigung veschickt wurde, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen spezifische Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht. Hierzu zählen der Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde und der Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten durch Vorkasse per Überweisung oder per Barzahlung am Geschäftssitz der Heidebuam GbR möglich. Bar- oder Verrechnungschecks werden nicht akzeptiert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach der Bestellungsabwicklung sofort zur Zahlung fällig.

Bei der Internet-Bestellung werden Versand- und ggf. Servicekosten erhoben, die im Einzelfall variieren können. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

Widerrufs- & Rückgaberechte
Da die Heidebuam GbR Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, hierzu zählen Eintrittskarten zu Veranstaltungen, liegt beim Erwerb von Eintrittskarten über die Internetseite des Loccumer Oktoberfestes oder bei anderen Fernabsatzgeschäften kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Abschnitt „Vertragsabschluss, Stornierung" bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Widerruf und Rückgabe können ggf. aus Kulanzgründen im Einzelfall gewährt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

2. Abendkasse

Vertragsabschluss
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er an der Abendkasse die Bestellung von Eintrittskarten äußert. Mit Barzahlung des Gesamt-Bruttobetrages durch den Kunden und die Aushändigung der entsprechenden Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Heidebuam GbR zustande. Anzahlungen, Bar- oder Verrechnungschecks werden nicht akzeptiert.

Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten
Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen, da für den Kauf am Veranstaltungstag Abendkassenzuschläge hinzukommen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Mengenrabatte oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

Widerrufs- & Rückgaberechte
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes und dem Entwerten der Eintrittskarten erlischt jeglicher Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarten. Die Eintrittskarte verliert außerdem ihren Wert und kann nicht wiederverwendet werden.

3. Verzehrmarken

Geltungsbereich
An allen auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden Warenverkaufsstellen und beim Bedienpersonal kann ausschließlich mit von uns herausgegebenen Verzehrmarken bezahlt werden. Die Wertmarken sind ausschließlich für den Veranstaltungstag gültig, an denen sie erworben wurden.

Verkauf und Rückgabe
Bei der Bestellung von Wertmarken im Vorverkauf erfolgt die Aushändigung der Verzehrmarken am Veranstaltungstag an der Abendkasse an den Besteller gegen Vorlage der Bestellbestätigung und der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder vergleichbaren Identitätsnachweises. Eine Aushändigung der Marken zu einem früheren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die unter „1. Vorverkauf“ aufgeführten Bedingungen.

Darüber hinaus können Verzehrmarken ausschließlich nach Betreten des Veranstaltungsgeländes erworben werden.

Das Zurücktauschen von Verzehrmarken gegen Bargeld ist nur an den Verkaufsstellen auf dem Veranstaltungsgelände und bis spätestens zu der in den Verkaufsstellen ausgewiesenen Uhrzeit möglich. Eine Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

Vervielfältigung und Veränderung
Die Vervielfältigung der Wertmarken, deren Veränderung oder sonstiger Gebrauch über den vorgesehenen Zweck hinaus ist nicht gestattet. Die Heidebuam GbR behält sich rechtliche Schritte vor, insbesondere bei Entstehung eines Schadens.

4. Tisch- und Sitzplatzreservierungen

Geltungsbereich
Soweit verfügbar können Kunden im Zuge des Vorverkaufs einen Sitzplatz oder einen ganzen Tisch im Festzelt reservieren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Besitz einer gültigen Eintrittskarte. Die Sitzplatzreservierung kostet keine Aufpreis.

Vergabe und Umplatzierung
Ein Sitzplatz oder Tisch kann nur im Zuge des Vorverkaufs reserviert werden, entweder Online über die Webseite, telefonisch über die Bestellhotline oder an der Vorverkaufsstelle am Firmensitz. Die Reservierung ist verbindlich sobald jedem reservierten Sitzplatz eine gültige Eintrittskarte zugeordnet werden kann. Um einen ganzen Tische zu reservieren muss der Besteller bzw. die Bestellerin die entsprechende Anzahl an Eintrittskarten erwerben.

Werden weniger Sitzplätze reserviert als ein Tisch hat behält sich die Heidebuam GbR, sofern dies erforderlich wird, vor, diese Gruppe an einen anderen Tisch anderweitig zu platzieren. Erforderlich werden kann dies, wenn ein teilweise besetzter Tisch nicht weiterverkauft werden kann oder in Kombination mit einer anderen Gruppe ein Tisch vollständig gefüllt werden kann. Ist ein Kunde mit der Umplatzierung nicht einverstanden, so kann er die Reservierung stornieren oder auf einen kompletten Tisch ausweiten. Voraussetzung hierfür ist der Erwerb weiterer Eintrittskarten. Platzinanspruchnahme und -freigabe

Der Kunde muss die reservierten Tische bis spätestens 30 Minuten nach Einlassbeginn eingenommen haben. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Plätze freigegeben und es besteht kein Anspruch mehr darauf.

Es ist zunächst ausreichend, wenn pro Sitzbank an einem Tisch eine Person die Reservierung in Anspruch nimmt. Spätestens 60 Minuten nach Einlassbeginn müssen sich jedoch alle Personen mit Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz auf ihren Plätzen eingefunden haben.

Kommt es im Zuge des Einlasses in den ersten 60 Minuten zu Verzögerungen, sodass die oben genannten Fristen nicht eingehalten werden kann, werden diese soweit verlängert, bis die Reservierungen in Anspruch genommen werden können.

Eine Ausweitung der oben genannten Fristen ist auch in Einzelfällen ausgeschlossen.

4. Sonstige Bedingungen zum Veranstaltungsbesuch

Allgemeines
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Das gilt auch für Verunreinigung von Sitzpolstern und dergleichen. Hierfür wird Pauschal eine Reinigungsgebühr von 10.- € erhoben, die sofort fällig wird.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Bei Verlassen des Geländes benötigen sie, um es wieder betreten zu können einen Stempel, den sie am Einlass bekommen.

Die Benutzung der Parkflächen im Umfeld der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Jugendschutz
Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere: Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Betreten der Discothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet, Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist: jeder Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht, jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt . Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Hausrecht des Veranstalters Die Heidebuam GbR sowie Ihre Erfüllungsgehilfen behalten sich das Recht vor, Personen den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren oder Personen, die die Veranstaltung bereits betreten haben, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Wichtige Gründe können u. A. sein:
- Stark alkoholisierter oder anderweitig berauschter Zustand
- Gewaltbereitschaft
- Mitführen von verbotenen Gegenständen
- Ausverkauf der Veranstaltung

Wird der Eintritt trotz des Besitzes einer Eintrittskarte verwehrt, so wird der Eintrittspreis an der Kasse erstattet.

Video- und Fotoaufnahmen
Beim Oktoberfest Loccum werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Heidebuam GbR. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.

Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird. 5. Haftungsbeschränkungen
Die Heidebuam GbR haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Heidebuam GbR beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die Heidebuam GbR nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von der Heidebuam GbR zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die gekauften Gutscheine und Eintrittskarten rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der Heidebuam GbR sind in diesem Fall ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Heidebuam GbR nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 6. Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Rehburg-Loccum, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Rehburg-Loccum. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Heidebuam GbR behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.